Sehr geehrter Herr Landrat Gielen,
vor dem Hintergrund der Novelle der Straßenverkehrsordnung und der aktuellen Diskussionen zur Anordnung von Tempo-30-Strecken bitten wir Sie um eine fachliche Einordnung der Verwaltungspraxis im Kreis Viersen. Ausgangspunkt ist für uns die Frage, wie die neuen Regelungen des § 45 StVO – insbesondere im Zusammenspiel mit der Verwaltungsvorschrift – im Kreis ausgelegt und angewendet werden.
Wir verstehen die StVO-Novelle so, dass Kommunen nunmehr einen erweiterten Ermessensspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 erhalten haben. Insbesondere ist streckenbezogenes Tempo 30 inzwischen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich, etwa zum Schutz besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmender, zur Förderung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Gleichzeitig entnehmen wir der VwV-StVO zu Zeichen 274, dass die dort genannte Beschränkung auf Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten („soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden“) aus unserer Sicht als Regel, nicht jedoch als zwingendes Muss zu verstehen ist – insbesondere dann, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung nicht ausschließlich mit einer Schule, Kita oder vergleichbaren Einrichtung begründet wird, sondern auf einer umfassenderen Betrachtung des Verkehrsraums beruht.
In der Praxis zeigt sich jedoch – beispielhaft in der Stadt Kempen –, dass Tempo-30-Anordnungen auch nach der Novelle regelmäßig zeitlich beschränkt werden, wenn Schulen oder Kitas im Umfeld liegen. Nach unserem Kenntnisstand (vgl. Vorlage der Stadt Kempen sowie Berichterstattung der RP vom 16.12.2025) wurde dies unter Hinweis auf entsprechende Rückmeldungen des Kreises Viersen im Anhörungsverfahren so umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Einschätzung zu folgenden Fragen: Teilt der Kreis Viersen die Auffassung, dass die zeitliche Beschränkung von Tempo-30-Anordnungen bei Einrichtungen wie Schulen oder Kitas eine Regel darstellt, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist, sofern die Anordnung zusätzlich oder überwiegend auf andere zulässige Gründe gestützt wird (z. B. allgemeine Verkehrssicherheit, Querungsbedarfe, Fuß- und Radverkehr, Aufenthaltsqualität, Lückenschlüsse)? Unter welchen Voraussetzungen sieht der Kreis Viersen die Möglichkeit, Tempo 30 auch im Umfeld sozialer Einrichtungen dauerhaft und ohne zeitliche Einschränkung anzuordnen? Gibt es im Kreis Viersen eine abgestimmte Auslegung oder Handlungsempfehlung zur Anwendung der StVO-Novelle, insbesondere im Hinblick auf die neu eröffneten Spielräume für Kommunen? Wie bewertet der Kreis Viersen den Umgang mit Nutzungsmischungen (z. B. Schulbetrieb, Freizeitnutzungen, Veranstaltungen, Seniorenwohnen), die zu einem erhöhten Schutzbedarf auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten führen können?
Uns geht es ausdrücklich nicht darum, einzelne Entscheidungen zu bewerten, sondern um ein besseres Verständnis der rechtlichen Auslegung und der Verwaltungspraxis im Kreis Viersen – auch mit Blick auf Planungssicherheit für Städte und Gemeinden.
Für eine fachliche Rückmeldung danken wir Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Heinen
Fraktionsvorsitzender
Nicole Marquardt
Fraktionsvorsitzende
Dr. Jens-Christian Winkler
Kreistagsmitglied

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