In der Sondersitzung des Kreistages am 28.04.2022 hatten die Kreistagsmitglieder darüber zu entscheiden, ob der Kreis Viersen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.03.2022 Berufung einlegen soll oder nicht.
Es ist völlig unstrittig, dass die Veröffentlichung und Verteilung der Anzeige der Kreisverwaltung eine Woche vor der Landratswahl 2020 ein Fehler war. Unterschiedliche Meinungen gibt es jedoch nach wie vor über das Ausmaß von deren Auswirkungen: War die Veröffentlichung wirklich geeignet, den Ausgang der Wahl maßgeblich zu beeinflussen? Nun hat der Kreistag beschlossen, dass der Kreis Viersen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlegen wird.
Jürgen Heinen, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag, erklärt dazu: „Eine Wahl für ungültig zu erklären ist mit das schärfste Schwert der Demokratie. Eine solch schwerwiegende Entscheidung muss zweifelsfrei begründet sein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf selbst hat die Berufung wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ der Rechtssache zugelassen – die Überprüfung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in zweiter Instanz, also durch ausgewiesene juristische Experten, ist aus unserer Sicht unbedingt geboten. Wir freuen uns daher über die Entscheidung des Kreistages, in Berufung zu gehen. Denn nur auf diesem Weg kann jeder Zweifel an der Legitimität einer gegebenenfalls anstehenden Neuwahl ausgeräumt werden.“
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